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Barrierefreiheit

Der tpv Technologiepark Villach ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Kärntner Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. LGBl.Nr. 63/2004, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.technologiepark-villach.at
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm "Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)" vereinbar.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Unvereinbarkeit mit dem Kärntner Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 63/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
    • Nicht alle Seiten auf technologiepark-villach.at verfügen über valides HTML
    • Auf manchen Seiten verfügen einige Content-Bilder über keine Beschreibungen (1.1.1: Non-text Content)
    • In manchen Formularen fehlen Bezeichnungen für Formularelemente (1.3.1: Info and Relationships, 2.4.6: Headings and Labels)
    • Auf manchen Seiten fehlen die Link-Erklärungen (2.4.1: Headings und Labels; 2.4.4 Link Purpose)
    • Auf manchen Download-Übersichtsseiten fehlen die korrekten Labels und (2.4.6: Headings and Labels; 3.3.2: Labels and Instructions)